
Einschlägige SV-Erlasse und SV-Protokolle sind jederzeit über die Schülervertreter, Klassensprecher sowie die Verbindungslehrerinnen Frau Großmann-Martin und Frau Wollenbecker einzusehen. Informationen zum neuen Schulgesetz (ausgegeben zu Düsseldorf am 15. März 2005) sind einzusehen unter: www.bildungsportal.nrw.de Konkretisierungen und Ergänzungen werden an dieser Stelle folgen. Die Grundsätze zur "Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule nach dem Schulmitwirkungsgesetz" (SV-Erlass) ist hier hinterlegt. |